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   BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64   

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https://dejure.org/1966,383
BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64 (https://dejure.org/1966,383)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1966 - V C 76.64 (https://dejure.org/1966,383)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1966 - V C 76.64 (https://dejure.org/1966,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 131
  • MDR 1966, 532
  • MDR 1966, 533
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 447.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64
    Sie kann daher Ansprüche nur aus abgeleiteten Rechten, aus einer Rechtsnachfolge, geltend machen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1960 [BVerwGE 11, 43]).

    Wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1960 (BVerwGE 11, 43) - und in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung - entschieden worden ist, muß zwischen dem materiellen Entschädigungsanspruch nach dem Abgeltungsgesetz und den formellen Vorschriften über das Antragserfordernis im Verwaltungsverfahren nach dem Abgeltungsgesetz unterschieden werden.

  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 123.62

    Körperschäden, Gesundheitsschäden und Sachschäden als Besatzungsschäden - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64
    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 7. November 1962 (BVerwGE 15, 109) entschieden hat, kann bei Prüfung der Frage, ob die unrichtig begründete Entscheidung einer Besatzungsdienststelle sich aus anderen als den mitgeteilten Gründen im Ergebnis als richtig erweist, der Grund der Versäumung einer besatzungsrechtlichen Frist nicht "nachgeschoben" werden.
  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 50.61

    Unfall mit einem Fahrzeug eines amerikanischen Besatzungsangehörigen -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64
    Der Ansicht des Berufungsgerichts stehen die Vorschriften des Abgeltungsgesetzes sowie auch Art. 2 Abs. 1 des Ersten Teiles des Überleitungsvertrages entgegen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1962 - BVerwGE 14, 5 -).
  • BVerwG, 24.03.1965 - V C 101.63

    Rückgriff (Regress) einer Versicherung gegen den Unfallschädiger für Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 76.64
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. März 1965 - BVerwG V C 101.63 - entschieden, daß nach § 1542 RVO alle Entschädigungsansprüche oder Ersatzansprüche des Geschädigten ohne Ausnahme in dem näherbestimmten Umfange erfaßt werden, die diesem durch das schädigende Ereignis erwachsen sind, und daß dazu auch alle dem Ausgleich von Besatzungsschäden dienenden Rechtsansprüche nach dem Abgeltungsgesetz gehören.
  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 113.70

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger -

    Aus diesem Grunde ist zunächst nur von den Vorschriften des Abgeltungsgesetzes auszugehen, und die Regelungen des Schadensfalles nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64]).

    Insbesondere ist - wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64] entschieden hat - der Legalzessionar im Rahmen des auf ihn übergegangenen Entschädigungsanspruchs zu eigener Antragstellung befugt.

    Eine Sachentscheidung hätte allerdings trotzdem ergehen können, hätten die unmittelbar Geschädigten rechtzeitig einen Antrag nach dem Abgeltungsgesetz unter Hinweis auf das Recht der Klägerin gestellt (§ 46 Abs. 2; vgl. BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64] [134]).

  • OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73

    Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich

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  • BVerwG, 29.10.1970 - V B 21.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Unter Aufhebung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Dezember 1969 wird die Revision im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64]) und den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1966 - BVerwG V B 113.66 - zugelassen.
  • BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69

    Anspruch auf Entschädigung bei Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbescheids von

    Von diesem Grundsatz der Trennung der Anspruchsteile (vgl. auch BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64]) hat der erkennende Senat allerdings eine Ausnahme gemacht.
  • BVerwG, 12.05.1971 - V C 14.68

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) wegen einer

    Das Antragsrecht folgt dem materiellen Recht (BVerwGE 23, 131 [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64]).
  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 75.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Sie weicht - soweit es den Forderungsübergang betrifft - von der bürgerlich-rechtlichen Regelung in einem entscheidenden Punkte ab: der unmittelbar Geschädigte verliert durch den und nach dem Forderungsübergang nicht seine Aktivlegitimation (BVerwGE 21, 1 [BVerwG 24.03.1965 - V C 101/63]; 23, 131) [BVerwG 12.01.1966 - V C 76/64].
  • BVerwG, 04.11.1966 - V B 113.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestehen

    Wie sich aus dem genannten Urteil des erkennenden Senats und noch deutlicher aus seinem Urteil vom 12. Januar 1966 - BVerwG V C 76.64 - (MDR 1966, 533) ergibt, kommt es im Zusammenhang mit der hier interessierenden Frage nicht auf die Hinweise in den Anträgen nach dem früheren Recht an, sondern ausschließlich auf solche in dem Antrag, der nach dem Abgeltungsgesetz gestellt worden ist.
  • BVerwG, 27.04.1966 - V C 61.65

    Höhe der Rente eines Besatzungsgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse -

    Der Senat hat schon mehrfach daraufhingewiesen, daß das Abgeltungsgesetz sämtliche Schadensfälle seit dem 1. August 1945 einschließlich der abgewickelten Fälle erfaßt und seiner Regelung unterworfen hat (Urteil vom 12. Januar 1966 - BVerwG V C 76.64 -).
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